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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Lieferungen

1. Geraten wir in Verzug und muss uns der Kunde eine Nachfrist setzen, bevor er Rücktritts-/Schadensersatzrechte geltend machen kann, so beträgt diese zwei Wochen.

2. Nimmt der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die gekaufte Ware nicht ab oder erklärt schon vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne besonderen Nachweis 25 % der Kaufsumme, es sei denn, dass nachweißlich ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Wir können nach unserer Wahl statt der Pauschale auch den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Befindet sich der Kunde länger als vier Wochen im Annahmeverzug, hat er danach für die Aufbewahrung der Ware anfallende Lagerkosten zu ersetzen. In diesem Falle erfolgt die Aufbewahrung der Ware, für die wir uns auch einer Spedition bedienen können, auf Gefahr des Kunden.

3. Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder bei unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen an, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

4. Uns wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die bestellte Ware nicht oder nicht mehr produziert oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände nach Vertragsschluss eingetreten sind und bei Vertragsschluss nicht erkannbar waren.
Uns steht ein Rücktrittsrecht ferner zu, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben macht oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird. Insbesondere können wir bei Teilzahlungsverkäufen vom Vertrag zurücktreten, wenn das zur Bezahlung des Restkaufpreises beantragte Darlehen nicht bewilligt wird.

II. Zahlung

1. Der Kaufpreis ist - wenn nicht Ratenzahlung vereinbart ist - nach Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Schecks nehmen wir nur unter Volrage der gültigen Euro-Scheckkarte auf höchstens DM 400,– ausgestellt, entgegen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden die von unserer Bank jeweils berechneten Zinsen und Spesen in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

2. Der Kunde ist zur Zurückhaltung wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen nicht befugt. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

III. Ratenkäufe

Bei Ratenkäufen, die dem Abzahlungsgesetz unterliegen, wird die Restschuld insgesamt fällig, wenn der Kunde mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise im Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens 10 % des Kaufpreises ausmacht.

IV. Gewährleistung

1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.
Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

2. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst grundsätzlich auf die Nachbesserung. Wir können nach unserer Wahl statt nachzubessern auch einwandfreien Ersatz liefern. Der Kunde kann nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn bei Rundfunk-, Phono- und Fernsehgeräten sowie bei Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten sowie ähnlichen Großgeräten eine zweimalige, bei Kleingeräten eine einmalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung keinen Erfolg hat oder von uns verweigert wird.

3. Unsere Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder ein unbefugter Dritter Eingriffe an dem gelieferten Gegenstand vornimmt, es sei denn, der Fehler beruht nachweislich nicht auf dem Eingriff.

4. Für gebrauchte Geräte leisten wir keine Gewähr.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus dem zugrundeliegenden Vertrag zustehenden Ansprüche vor.

2. Solange der verkaufte Gegenstand noch in unserem Eigentum steht, darf er weder weiterveräußert, vermietet oder verschenkt werden. Von einem Diebstahl, einer Pfändung, einem Standortwechsel oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

VI. Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem Auftraggeber erteilten Aufträge auf Instandsetzung, die notwendigen Vorarbeiten hierzu, Überprüfungen und Erstellung von Kostenvoranschlägen.
Für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung (Garantie) gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Auftragnehmers sowie zur jeweiligen Herstellergarantie.

2. Auftragserteilung und Bezeichnung der Fehler

2. 1. Die Reparatur wird in Anlehnung an den vom Auftraggeber beigebrachten Mängelbericht von uns selbst oder durch Dritte durchgeführt. Falls kein Mängelbericht vorliegt, erfolgt die Reparatur ohne Gewähr.

2. 2. Wenn vor oder während der Reparatur Mängel am Gerät festgestellt werden, die nicht im Mängelbericht oder sonst erwähnt sind, und deren Beseitigung für ein einwandfreies Funktionieren des Gerätes notwendig ist, sind wir berechtigt, auch solche Mängel gegen Erstattung der üblichen Kosten zu beheben. Erfordert die Beseitigung derartiger Mängel einne im Verhältnis zum Zweitwert des Reparaturgegenstandes erheblichen Reparaturaufwand, werden die erforderlichen Reparaturarbeiten nur mit Genehmigung des Auftraggebers durchgeführt.

2. 3. Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Die durch die Erstellung des Voranschlages entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen, sofern anschließend kein Auftrag erteilt wird. In diesem Fall braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, der Auftraggeber wünscht dies besonders, wofür ihm die dadurch entstandenen Kosten berechnet werden.

3. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendienst-Technikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 6 Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind 2 Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten.
Fremdleistungen werden gesondert nachgewiesen.
Die Anfahrtkosten sind nach Entfernungszonen pauschal gestaffelt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten und Kraftfahrzeugkosten. Die effektiven Anfahrtskosten sind von den sehr unterschiedlichen Entfernungen in der Auftragsfolge abhängig.

3. 1. Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bei uns anzuliefern und abzuholen.

3. 2. Lohn- und Wegekosten gehen zulasten des Kunden, es sei denn, sie sind anlässlich der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden entstanden.

3. 3. Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind - auch wenn eine Uhrzeit genannt werden sollte - geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparaturgeschäfts, insbesondere der Notwendigkeit, möglichst mehrere Reparaturen auf einer Fahrt zu erledigen sowie den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken der heutigen Verkehrsdichte.

VII: Mängelrüge - Gwährleistung

1. Der Auftraggeber hat das reparierte Gerät unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Offensichtliche Mängel der Reparatur sind vom Auftraggeber innerhalb von 6 Werktagen, vom Tage des Erhaltens an gerechnet, uns anzuzeigen, sonst erlischt unsere Mängelhaftung.

2. Gewähr wird nur für tatsächlich ausgeführte Reparaturarbeiten und das dabei verwendete Material geleistet.

3. Ist innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technisch Ursache zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch aud Gewährleistung.

VIII. Aufbewahrung, Verwertung des Reparaturgegenstands

1. Der Auftraggeber hat den Reparaturgegenstand innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abzuholen. Geschieht dies nicht, können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen.

2. Wird der Reparaturgegenstand nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Aufforderung mit Hinweis auf die mögliche Verwertung des Reparaturgegenstandes abgeholt, so entfällt für uns die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Nach Ablauf der Frist erklärt sich der Auftraggeber schon jetzt mit einer Verwertung des Reparaturgegenstands durch uns einverstanden.

IX. Haftung

1. Für Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haften wir nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für Schandensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.

2. Hiervon bleiben etwaige Ansprüche des Kunden, soweit sie auf unserem Leistungsverzug, der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, unberührt.

X. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz für folgende Fälle:
a) der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
b) der Kunde verlegt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung oder sein Wohnort oder Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.